Neue Corona-Schutzverordnung

Seit dieser Woche gilt eine neue Corona-Schutzverordnung. Davon ist auch unser Trainingsbetrieb betroffen!

Für alle Teilnehmenden ab 16 Jahren gilt die 2G-Regel. Bitte bringt zukünftig immer einen Nachweis eurer Immunisierung mit! Alle jüngeren Teilnehmenden gelten über die Schule als getestet.
Auch für Zuschauer*innen (und Eltern) gilt die 2G-Regel.

Übungsleitende müssen die 3G-Regel erfüllen. Wenn allerdings keine Immunisierung, sondern nur ein negativer Test vorliegt, gilt die Maskenpflicht während der Tätigkeit.

Die entsprechenden Nachweise werden von den jeweiligen Verantwortlichen vor Beginn des Trainings überprüft. Bitte beachtet, das bei digitalen Impfzertifikaten die CovPassCheck-App zu verwenden ist.